Behandlungspflege

Medizinische Versorgung


Sie benötigen Hilfe bei:

  • Wundversorgung nach ärztlicher Anordnung
  • Medikamentenverabreichung, -bereitstellung
  • Kompressionsverbände
  • Kompressionsstrümpfe An-/Ausziehen
  • Kontrolle von Vitalwerten (Blutzucker, Blutdruck, Puls)
  • Gabe von Injektionen
  • Legen und Versorgen von Blasenkatheter
  • Schmerztherapie nach ärztlicher Anordnung

Was ist zu tun?


Ein Arzt muss die Notwendigkeit von Hilfeleistungen der gewünschten Tätigkeiten auf einer Verordnung von häuslicher Krankenpflege bescheinigen! 
Diese Verordnung darf bei erstmaliger Ausstellung nicht länger als 14 Tage sein-danach muss der Arz bewerten ob die Hilfeleistung den gewünschten Erfolg gebrach hat und weiter von Nöten ist (dann kann die Folgeverordnung über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr ausgestellt werden).

Kosten: Für jede Verordnung bekommen Sie eine Rechnung in Höhe von 10€ von Ihrer Krankenkasse! Zusätzlich müssen Sie für die ersten 28 Tage 10% der Kosten pro Einsatz selber bezahlen-zur Zeit beträgt die Einsatzpauschale pro Einsatz 11,01€, so dass pro Einsatz ein Eigenanteil von ca. 1,10€ von der Krankenkasse in Rechnung gestellt werden!
Sollten Sie von der gesetzlichen Zuzahlung durch ihre Krankenkasse befreit sein, so fallen keine Kosten für Sie an!
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