Grundpflege/Verhinderungspflege

Grund- / Verhinderungspflege


Grundpflege:
Hilfe bei der Körperpflege (von der Anleitung/ Beaufsichtigung bis zu vollständigen Übernahme) wird je nach Bedarf durch unsere Mitarbeiterinnen erbracht. Es spielt dabei keine Rolle ob die Pflege im Bett oder am Waschbecken erbracht wird. Die Kosten variieren je nach Aufwand un Tätigkeit und werden nach Leistungskomplexen berechnet.

Verhinderungspflege:
Wenn Sie den Pflegegrad 2 seit mindestens 6 Monaten haben, so haben Sie einen Anspruch auf Verhinderungspflege sobald Ihre Pflegeperson aus welchen Gründen auch immer verhindert ist. 

Was ist zu tun?


Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns! Wir kommen auch gerne zu Ihnen in die Häuslichkeit und erstellen ein Angebot für Sie! Die Preise der Leistungskomplexe sind mit den Krankenkassen verhandelt-diese sind dadurch bei fast allen Pflegediensten gleich!

Verhinderungspflege:
Ein schriftlicher  Antrag muss vor der Aufnahme der Tätigkeit bei der Pflegekassen gestellt werden. Es können bis zu 42 Tage Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden! Die Kosten der Verhinderungspflege dürfen 2418€ nicht übersteigen. 1612€ davon sind die Leistungen der Verhinderungspflege, dazu kann der Betrag um 806€ erhöht werden. Es is dazu erforderlich,  dass in dem betreffenden Kalenderjahr keine Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim in Anspruch genommen und  ein zusätzlicher Antrag auf Erhöhung des Betrages der Verhinderungspflege gestellt wurde!
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